Diese Website nutzt Technologien wie Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Informationen, die uns dabei helfen, das Nutzungserlebnis der Website zu verbessern. Da uns Ihre Privatsphäre am Herzen liegt, bitten wir Sie hier um Erlaubnis, diese Technologien zu verwenden. Ihre Einwilligung können Sie widerrufen. Hier gelangen Sie zur Datenschutzerklärung.


Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen der Website bzw. bestimmter Funktionen und können deshalb nicht deaktiviert werden.


Anbieter: Q2E Online-Agentur
Beschreibung: Speichert Sitzungsinformationen wie aktive Logins, Warenkörbe und weitere Einstellungen, um die Funktion der Webseite zu gewährleisten.
Speicherdauer: bis zum Ende der Browsersitzung

Anbieter: Q2E Online-Agentur
Beschreibung: Speichert jene Auswahl an erlaubten Cookies, die hier getroffen wird.
Speicherdauer: 1 Jahr

Hierbei handelt es sich um Cookies, die für bestimmte Funktionen der Website wesentlich sind. Das Deaktivieren der Cookies kann dazu führen, dass bestimmte Funktionen nicht genutzt werden können.


Anbieter: Q2E Online-Agentur
Beschreibung: Speichert die Geräteauflösung, um die optimale Darstellung der Website zu gewährleisten.
Speicherdauer: bis zum Ende der Browsersitzung

Anbieter: Facebook
Beschreibung: Aktiviert die Teilen- bzw. Like-Funktionalität von Seiten auf Facebook für diese Website. Facebook speichert sogenannte Metadaten zu Ihrem Browser, Betriebssystem sowie Endgerät. Außerdem protokolliert Facebook gewisse Aktionen durch Sie als Nutzer auf dieser Website.
Speicherdauer: unbekannt

Diese Cookies helfen uns, Informationen zur Nutzung der Website zu erfassen. Diese werden anonym erhoben und ermöglichen uns, zu verstehen, wie wir die Website verbessern können.


Anbieter: Google
Beschreibung: Registriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren und diverse Einstellungen zu setzen.
Speicherdauer: bis zu 2 Jahre

Anbieter: Google
Beschreibung: Registriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren und diverse Einstellungen zu setzen.
Speicherdauer: bis zu 2 Jahre

Anbieter: Pinterest
Beschreibung: Speichert einen Zeitpunkt (zum Beispiel den des Webseiten-Aufrufs) und Ihre User-ID falls Sie Pinterst User sind.
Speicherdauer: bis zu 1 Jahr

Wir nutzen Marketing-Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Informationen, um Nutzern personalisierte Werbung bzw. Anzeigen ausspielen zu können.


Anbieter: Google
Beschreibung: Sammelt und speichert Informationen in Bezug auf die Steuerung und Verbesserung der Werbung durch Google Ads und Google DoubleClick.
Speicherdauer: bis zu 1 Jahr

Anbieter: Facebook
Beschreibung: Sammelt und speichert Informationen in Bezug auf Analyse, Steuerung und Verbesserung von Facebook Werbung.
Speicherdauer: bis zu 90 Tage

Anbieter: LinkedIn
Beschreibung: Sammelt und speichert Informationen in Bezug auf Analyse, Steuerung und Verbesserung von LinkedIn Werbung.
Speicherdauer: bis zu 2 Jahre
Erstellt am 29.08.2022
Abmahnungen an Webseitenbetreiber wegen Google-Schriftarten (Fonts)-

Abmahnungen an Webseitenbetreiber wegen Google-Schriftarten (Fonts)

Seit Anfang Sommer kursieren Abmahnungen an Webseitenbetreiber, wobei Daten an Google und somit in die USA ohne Einwilligung gesendet werden.

Da eine solche Datenweitergabe an ein unsicheres Drittland (z.B. USA) nicht der Datenschutzgrundverordnung entspricht, ist dies unzulässig. Zu solch einem Fall gab es bereits Anfang 2022 ein Urteil des deutschen Landesgerichts München (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20): Begründet wird der Schadenersatzanspruch mit der unzulässigen Weitergabe der IP Adresse einer Userin durch die Verwendung von Google Fonts auf Websites in die USA. Da die USA ein unsicheres Drittland ist, kann diese Datenweitergabe unzulässig sein, sollten keine zusätzlichen Maßnahmen implementiert worden sein (z.B. Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Einholung einer Einwilligung o.Ä.). Das Landesgericht sprach der Userin einen Schadenersatz in Höhe von 100 EUR zu, da der Webseitenbetreiber Google Fonts ohne Einwilligung verwendet hat. Somit ist der Schadenersatzanspruch in voller Höhe zu zahlen.

Eine österreichische Entscheidung in dieser Sache gibt es bis dato noch nicht.

Sollten Sie nun auch solch eine Abmahnung/Schreiben bezüglich Schadenersatzforderung erhalten, dann können Sie sich an uns wenden.

Als erstes überprüfen wir in solch einem Fall, ob Google Fonts tatsächlich auf Ihrer Seite im Einsatz ist und ob eine Kommunikation mit dem Google Server statt findet. Anschließend überprüfen wir, ob die im Abmahnschreiben angegebene IP-Adresse überhaupt erfasst und weitergeleitet wurde. Des weiteren können bei der technischen Umsetzung unterstützen, damit Sie in solch einem Fall abgesichert sind.

Wir raten davon ab, ohne Überprüfung bzw. ev. Rücksprache mit einer Rechtsanwaltskanzlei der Schadenersatzforderung nachzugeben.

Weitere Infos finden Sie auch hier: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/abmahnungen-wegen-google-fonts.html

Wenn Sie noch Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, stehen wir Ihnen sehr gerne telefonisch unter 02742 346101 oder per E-Mail an <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.> zur Verfügung.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

NACH OBEN